Über uns

Hochwertige qualitative Lösungen!

Das finden einer permanenten Lösung für Ihr Unternehmen / Behörde, ist unser vorrangiges Ziel!

Seit 2016 ist es uns gelungen, die Bedürfnisse der Branchen zu verstehen und zuverlässige Lösungen im Arbeitsschutz anzubieten und zu entwickeln, die allen gerecht werden.

Arbeitssicherheitsgesetz ASiG / DGUV Vorschrift 2 – Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung

Die Berufsgenossenschaften und das Arbeitssicherheitsgesetz erwarten vom Arbeitgeber eine effektive Arbeitsschutzorganisation. Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) regelt die individuelle Betreuung in Ihrem Unternehmen. Relevant für die Berechnung Ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Betreuungszeit sind Ihre Betriebsart bzw. Ihr Tätigkeitsschlüssel und die Anzahl an versicherten Beschäftigten in Ihrem Betrieb. 

Einige coole Fakten

Die Zahlen sprechen für sich selbst !

Kundenzufriedenheit
0 %
Jahre Berufserfahrung
> 0
erfolgreich abgeschlossen Projekte
über 0

Arbeitsschutz kommt zuerst! Wir stellen sicher, dass jedes kleinste Detail bei der Ausarbeitung selbst des kleinsten berücksichtigt wird.
Unser Fokus liegt zu 100% auf den Bedürfnissen und der Zufriedenheit unserer Kunden.

Warum eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ?

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) gibt vor, dass jedes Unternehmen in Deutschland von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten werden muss. Die Verantwortung hierfür liegt beim Arbeitgeber bzw. dem Unternehmer. Beschäftigt man sich ohne eine externe Sicherheitsfachkraft mit den vorgegebenen Richtlinien aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), wird einem schnell bewusst, dass es eine fast unmögliche Aufgabe ist das alleine zu bewältigen. Die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit ist als Experte Ihr erfolgversprechender Helfer für die Erfüllung Ihrer Verantwortungen im Rahmen des ASiG. Wir als externer Dienstleister entlasteten Sie als professioneller Experte mit dem Aufbau eines Arbeitsschutzsystems. Mit unseren Fachkräften sollte es Ihnen ein Leichtes sein, die Vorgaben gemeinsam umzusetzen.

Warum Gefährdungsbeurteilungen ?

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein Instrument der systematischen Prävention. Sie bildet die Grundlage für den betrieblichen Arbeitsschutz und dient der Verhütung von Unfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.

Die Gefährdungsbeurteilung befasst sich mit dem Einsatz und dem Umgang von Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen.

Darüber hinaus werden Arbeitsverfahren, Arbeits­plätze und Arbeitsabläufe begutachtet, sodass technische- und organisatorische Mängel beseitigt oder verringert werden können.
Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilungen fließen in die sicherheitstechnischen Unterweisungen ein, um einem möglichen Fehlverhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entgegenzuwirken.

Die Gefährdungsbeurteilung hilft zu entscheiden, wo und in wel­chem Umfang und mit welcher Dringlichkeit welche Maßnahmen erforderlich sind. Regelmäßige Aktualisierungen der Gefährdungsbeurteilungen führen zu einem kontinuierlichen Verbesserungs­prozess im Betrieb.

Die Gefährdungsbeurteilung trägt darüber hinaus maßgeblich zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei und führt zu einer Minderung des Haftungsrisikos für die Verantwortlichen.

Wir unterstützen Sie als Arbeitgeber bei Ihren Arbeitsschutzaufgaben, z. B. durch die Mitwirkung bei einer systematischen Gefährdungsbeurteilung und durch Vorschläge für zielgerichtete Maßnahmen.

Rechtsgrundlage: § 5, 6 Arbeitsschutzgesetz

Wir sind die Arbeitsschützer, auf die Sie sich verlassen können, um eine perfekte Lösung für alle Ihre Bedürfnisse zu finden

Sie benötigen einfache Hilfe im Arbeitsschutz ? Wir sind Ihre Experten!