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KONTAKT

Sicherheitsingenieur

  H.Boenki

Tel: 01577-3768452

Fax: 02381-374810

E-Mail: info@sifahb.de

 

 

 

 

 

 

 

Regalprüfungen durch unseren Regalinspekteur

Eine systematische Inspektion Ihrer Regalanlage ist in Abständen von maximal 12 Monaten vorgeschrieben und erfolgt nach der DIN EN 15635. Die Sichtkontrollen, üblicherweise vom Boden aus, erfolgen im laufenden Arbeitsbetrieb. Dabei prüfen wir Ihre Anlagen auf Schäden, Risiken und auf einen vorschriftmäßigen Betrieb.

Wir prüfen alle verwendeten Regalsysteme und Lagerbühnen. Die Prüfung nach DIN EN 15635 beinhaltet:

  • optische Inspektion Ihrer Lagereinrichtung durch unsere Regalinspekteure,
  • Sichtkontrolle der Regalbauteile auf erkennbare Beschädigung,
  • Kennzeichnung beschädigter Bauteile und Beurteilung der Schäden,
  • Abgleich der Belastungsschilder mit dem Regalsystem und dem Aufbau,
  • Inspektionsprotokoll mit Beurteilung der Schäden und Empfehlungen zur Schadensbeseitigung direkt vor Ort,
  • Schadensanalyse und Einschätzung der Nutzungssicherheit,
  • Hinweise zur Vorbeugung von Regalbeschädigung.

Regalprüfung - Prüffristen

Art, Umfang und Frist einer erforderliche Regalprüfung sind nach §3 BetrSichV vom Arbeitgeber eigenverantwortlich zu ermitteln und festzulegen. Die DIN EN 15635 Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl - Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen und die BGR 234 Lagereinrichtungen und –geräte bilden aktuell den Stand der Technik ab und sind vom Arbeitgeber beim Festlegen der Fristen einzubeziehen.
Sowohl BGR 234 als auch die DIN EN 15635 legen eine sogenannte „Experteninspektion“ fest, die mindestens jährlich von einer „befähigten Person“ durchgeführt wird.
In kürzeren Abständen sind Inspektionen und Sichtkontrollen durchzuführen. Der Prüfrhythmus wird vom Lagerverantwortlichen auf Grundlage der Risikoanalyse festgelegt. Auch diese Überprüfungen werden von einer befähigten Person durchgeführt.
Der Unterschied zwischen der Regalprüfung / Experteninspektion und den Inspektionen/Sichtkontrollen liegt im Umfang der Regalprüfung. Die häufigere Inspektion/Sichtkontrolle kann auf Teile beschränkt werden, bei denen Beschädigungen zu erwarten sind. Die Experteninspektion der Regalprüfung bezieht alle Regalelemente mit ein.

Anforderungen an den Prüfer

Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit konkretisieren die Anforderungen an die „befähigte Person“ als Regalprüfer für die Regalanlage genauer. Besonders die TRBS 1203 „Befähigte Personen“ ist hier vom Arbeitgeber bei der Auswahl hinzuzuziehen.
Die befähigte Person für die Experten- Regalprüfung muss demnach über Fachkenntnisse verfügen, die sie durch eine abgeschlossene Berufsausbildung, durch Berufserfahrung und eine relevante und zeitnahe berufliche Tätigkeit erworben hat. In Abhängigkeit von den Anforderungen der anstehenden Prüfaufgabe, dürfen die nachgewiesenen Fachkenntnisse variieren. Die Inspektion/Sichtprüfung muss deshalb zwar ebenfalls von einer befähigten Person durchgeführt werden, das erforderliche Fachwissen muss hier allerdings nicht so hoch sein, wie bei der regelmäßigen detaillierten Expertenprüfung. Die wöchentliche Überprüfung bspw. kann dementsprechend auch durch betriebszugehöriges Personal durchgeführt werden.
Die Auswahl der geeigneten Personen liegt letztendlich im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers.

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