UA-163725389-1
Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.

KONTAKT

Sicherheitsingenieur

  H.Boenki

Tel: 01577-3768452

Fax: 02381-374810

E-Mail: info@sifahb.de

 

 

 

 

 

 

 

Beratungsleistung Brandschutz

Der vorbeugende Brandschutz erstreckt sich auf alle Maßnahmen zur Verhinderung des Brandausbruches und der Brandausweitung sowie zur Sicherung der Rettungswege.

Ein ausreichender vorbeugender Brandschutz ist nur durch sich gegenseitig sinnvoll ergänzende Maßnahmen zu erreichen. Sie gliedern sich in Anforderungen an den baulichen, technischen und betrieblichen (organisatorischen) Brandschutz.

Neben dem baulichen Brandschutz

  • z. B. Auswahl der Baustoffe, Unterteilung baulicher Anlagen und Bereiche in Brandabschnitte und dem technischen Brandschutz
  • z. B. Sicherstellung von Rauch- und Wärmeabzug, Installation ortsfester Feuerlösch- und Brandmeldeanlagen, Einrichten von Fluchtwegen und Notausgängen ist vor allem der betrieblich organisatorische Brandschutz
  • z. B. Aushänge in besonderen Bereichen (Fluchtwegepläne, Alarmpläne, Rauchverbot-Kennzeichnung, etc.), Durchführen von Brandschutzübungen ( Nach Absprache !), Erstellen einer innerbetrieblichen Brandschutzordnung.

 

Der Brandschutzbeauftragte

In einigen Branchen gesetzlich vorgeschrieben, in vielen Unternehmen sehr sinnvoll.

Als Fachmann für alle Bereiche des betrieblichen Brandschutzes ist der Brandschutzbeauftragte dem Unternehmer gegenüber verantwortlich und daher auch direkt unterstellt. Er soll alle Gefahren frühzeitig erkennen, richtig beurteilen und gegebenenfalls Gegenmaßnahmen treffen können. Daher muss er neben der persönlichen und fachlichen Eignung mit den erforderlichen Befugnissen versehen sein. Bei allen betrieblichen Entscheidungen, die den Brandschutz betreffen, ist er kompetenter Berater.
Wir beraten Sie gerne über die Notwendigkeit eines Brandschutzbeauftragten und stellen Ihnen bei Bedarf speziell ausgebildete Fachleute zur Seite.

Unübersichtliche Arbeitsstätten müssen mit Flucht- und Rettungswegplänen ausgestattet werden.
Umfang und Ausstattung der Pläne sind genau geregelt. Durch die Pläne erhalten die Flüchtenden die Möglichkeit, das Gebäude im Alarmfall auf dem kürzesten Weg zu verlassen. Des Weiteren kann die Feuerwehr sich bei der Rettung von Personen anhand der Pläne orientieren.
Wir erstellen für Sie normenkonforme Fluchtpläne auf der Basis Ihrer Gebäudepläne.

Folgende Leistungen werden von uns unter Anderem angeboten:

Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung: 

  • Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
  • Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  • Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
  • Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
  • Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
  • Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
  • Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen
  • Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
  • Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
  • Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
  • Aus- und Fortbilden von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall, z. B. in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.23) . Erfolgt in Absprache !
  • Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
Rufen Sie noch heute an und machen Sie einen Termin oder benutzen Sie unser Kontaktformular. (Kontakt>>)