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KONTAKT

Sicherheitsingenieur

  H.Boenki

Tel: 01577-3768452

Fax: 02381-374810

E-Mail: info@sifahb.de

 

 

 

 

 

 

 

Unsere Dienstleistungen im Arbeitsschutz:

Unsere Leistungen umfassen alle gesetzlichen sicherheitstechnischen Anforderungen an Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation. Wir übernehmen für Sie die sicherheitstechnische Betreuung, indem wir für Sie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsingenieur) gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) stellen und die Aufgaben nach § 6 ASiG übernehmen. 

  •     Gesetzliche Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsingenieur)
  •     Umfassende Beratung zur rechtssicheren Umsetzung Ihrer Organisationsverantwortung
  •     Mitwirkung bei der Gefährdungsbeurteilung
  •     Durchführung von Betriebs- und Arbeitsplatzbegehungen
  •     Unterstützung bei der Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen
  •     Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsplatzgestaltung
  •     Beratung zum Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen
  •     Unterweisungen zum Arbeits- und Brandschutz
  •     Mitwirkung bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten
  •     Unfalluntersuchungen und -analysen
  •     Erstellung eines Jahresberichts nach § 5 DGUV-Vorschrift 2

Auch im Falle des Unternehmermodells (alternative bedarfsorientierte Regelbetreuung) kann die Notwendigkeit eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsingenieur) hinzuzuziehen gegeben sein. Mit der Wahl des Unternehmermodells verpflichtet sich der Unternehmer bei besonderen Anlässen sich qualifiziert in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes für seine Mitarbeiter durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsingenieur) beraten zu lassen. Besondere Anlässe können unter anderem sein:

  •     Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
  •     Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung
  •     Planung, Errichtung und Änderung von Betriebsanlagen,
  •     Einführung neuer Arbeitsmittel, die ein erhöhtes Gefährdungspotenzial zur Folge haben,
  •     grundlegende Änderung von Arbeitsverfahren,
  •     Einführung neuer Arbeitsverfahren,
  •     Gestaltung neuer Arbeitsplätze und-abläufe,
  •     Einführung neuer Arbeitsstoffe bzw. Gefahrstoffe,
  •     Untersuchung von Unfällen,
  •     Beratung der Beschäftigten über Unfall- und Gesundheitsgefahren bei der Arbeit,
  •     Erstellung von Notfall- und Alarmplänen

Ein weiterer Anlass für das Tätigwerden einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsingenieur) kann unter anderem die Durchführung sicherheitstechnischer Überprüfungen und Beurteilungen von Anlagen, Arbeitssystemen und Arbeitsverfahren sein (s. auch DGUV V 2 Anlage 3).